Das Betreibungsamt besorgt für die Gläubiger das Inkasso, wenn Schuldner ihren Verpflichtungen nicht nachkommen. Dies geschieht im Rahmen der Zwangsvollstreckung.

Das Betreibungsamt setzt im Wesentlichen die durch die Gläubiger beantragten und im Schweizerischen Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz festgelegten Aufgaben um:

  • Einleitung von Betreibungen durch Ausstellen von Zahlungsbefehlen;
  • Vollzug von Pfändungen (Lohn-/Sach-/Grundstückpfändungen);
  • Verwaltung von eingepfändetem Wohneigentum;
  • Verwertung von Pfandgegenständen;
  • Verteilen der Verwertungserlöse gemäss Kollokation;
  • Ausstellen von Betreibungsauszügen für Wohnungs-/Stellensuchende, für Banken, Polizei, Einbürgerungsbehörden, Staatsanwaltschaften und andere legitimierte Interessenten;
  • Arrest- und Retentionsvollzüge;
  • Vernehmlassungen im Zusammenhang mit betreibungsrechtlichen Beschwerdeverfahren;
  • Strafanzeigen wegen Verstössen gegen die Bestimmungen des Betreibungs- und Strafrechts;
  • Kontrolle und Führen der Handelsregistereinträge für die Gemeinde Sevelen;
  • Ausstellen von Verlustscheinen;
  • Eintrag von Eigentumsvorbehalten und Führen des entsprechenden Registers;
  • Abwicklung von Aufgaben anderer Ämter im Rechtshilfeverfahren;
  • Beratung von Schuldnern wie auch von Gläubigern in allgemeinen betreibungsrechtlichen Belangen;
  • Überwachen und Entgegennahme von Zahlungen der Schuldner; Weiterleitung an bezugsberechtigte Gläubiger; Hinterlegung von Geld, Wertsachen, Schuldbriefen etc. bei der kantonalen Depositenanstalt
  • Führen der betreibungsrechtlichen Buchhaltung;
  • Allgemeine Protokoll- und Registerführung gemäss Vorgaben des SchKG.

Kontakt

Gemeinde Sevelen
Betreibungsamt
Hauptstrasse 54
9475 Sevelen
Tel. 081 750 11 28
betreibungsamt@sevelen.ch

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