Fristverlängerung Steuererklärung
Der Versand der Steuererklärung erfolgt jeweils im Januar. Die Einreichefrist für die Steuererklärung ist wie folgt geregelt:
Unselbständig Erwerbende
- Die Steuererklärung ist bis zum 31. März einzureichen.
- Ist es Ihnen nicht möglich, die Steuererklärung termingerecht einzureichen, so können Sie über www.steueramt.sgt.ch eine Fristerstreckung beantragen oder mit uns Kontakt aufnehmen.
- Fristerstreckungen über den 31. Oktober hinaus sowie Fristerstreckungen für Steuererklärungen, für welche die 2. Mahnung bereits versandt worden ist, können nicht über das Internet beantragt werden.
Selbständig Erwerbende
- Die Steuererklärung ist bis zum 31. Mai einzureichen.
- Ist es Ihnen nicht möglich, die Steuererklärung termingerecht einzureichen, so können Sie über www.steuern.sg.ch eine Fristerstreckung beantragen oder mit uns Kontakt aufnehmen.
- Fristerstreckungen über den 31. Oktober und Fristerstreckungen für Steuererklärungen, für welche die 2. Mahnung bereits versandt worden ist, können nicht über das Internet beantragt werden.
Beschränkt steuerpflichtige Personen
Die Steuererklärung ist bis zum 31. Mai einzureichen. In der Regel ist es ausreichend, dem Steueramt eine Kopie der ausgefüllten Steuererklärung des Wohnsitzkantons zuzustellen.
Preis
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Steueramt | 081 750 11 30 | steueramt@sevelen.ch |